Wohnungslose Menschen oder Personen in schwierigen Lebenslagen und ihre Angehörigen oder Bekannten haben oft keine ausreichenden Geldmittel für eine Bestatterfirma. In diesem Fall findet eine sog. "ordnungsrechtliche Bestattung" statt.
Wenn die Religionszugehörigkeit einer wohnungslosen Person nicht feststellbar ist, werden auch keine Seelsorger informiert.
Die mit der Pflasterstube verbundenen Seelsorgerinnen und Seelsorger übernehmen auf Wunsch die gottesdienstliche Feier einer Beisetzung einer wohnungslosen Person, wenn dies gewünscht ist - auch dann, wenn die verstorbene Person offiziell keiner Religion angehörte.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte an das Pfarramt Heiliger Martin, Kaiserslautern, Tel. 0631-93.183.